Zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in den Zahnarztpraxen im Bereich Nordrhein haben das Gesundheitsamt Düsseldorf und die Zahnärztekammer Nordrhein bereits vor einigen Jahren das „Düsseldorfer Modell“ gestartet. Inzwischen gibt es Kooperationen mit weiteren Gesundheitsämtern.
Ziel der gemeinsamen Vereinbarung ist eine enge Absprache mit den Partnern zur Bündelung des Wissens zum Infektionsschutz in den nordrheinischen Zahnarztpraxen und damit der Förderung des Gesundheitsschutzes sowohl der Patienten als auch der Mitarbeiter.
Die von Gesundheitsamt und Zahnärztekammer gemeinsam als zielführend erkannte Voraussetzungen und Maßnahmen sollen in entsprechenden Schulungen allen verantwortlichen Mitarbeitern der am Modell teilnehmenden Praxen zur Kenntnis gebracht werden.
Jede am Modell teilnehmende Praxis muss mit zwei oder drei Mitarbeitern an einem IfSG-direkt Kurs teilnehmen.
Die nächsten IfSG-direkt Kurse werden stattfinden sobald es genügend Interessenten gibt.
Weitere Bestandteile des Modells sind Hilfestellung zur selbstständigen Umsetzung der geforderten Vorgaben und eine Begehung durch einen Sachverständigen der Zahnärztekammer Nordrhein in Absprache mit den Gesundheitsämtern.
Die Teilnahme an diesem Modellvorhaben ist auf freiwilliger Basis und offen für alle niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte im Rhein-Sieg-Kreis.
Teilnehmende Praxen werden den Gesundheitsämtern gegenüber benannt und von diesen ohne konkreten Anlass in der Regel nicht bzw. nachrangig begangen. [Hinweis: Bei dem Modellprojekt handelt es sich nicht um eine Übertragung von Kontrollbefugnissen zur infektionshygienischen Überwachung gem. § 23 Abs. 6 IfSG in Einrichtungen gem. Absatz 5 Satz 2 an die Zahnärztekammer Nordrhein. Seitens der Gesundheitsämter kann eine Kenntnis der an dem Modell teilnehmenden Praxen jedoch dazu genutzt werden, die dortige Überwachung ggfs. anderweitig zu priorisieren. Bitte beachten Sie, dass nach § 23 Abs. 6 IfSG Einrichtungen gem. Absatz 5 Satz 1 (Einrichtungen für ambulantes Operieren) der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt unterliegen, d.h. diese Praxen werden obligat, auch bei einer Projektteilnahme, regelmäßig durch das jeweils zuständige Gesundheitsamt begangen.]
Kursnummer: 17869