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Abrechnung kieferorthopädischer Leistungen Teil 2

Kursinhalt
Die beiden aufeinander abgestimmten Kurse vermitteln Kieferorthopäden und Kieferorthopädinnen sowie kieferorthopädisch tätigen Zahnärzten/-innen und dem Praxisteam das Grundlagenwissen, um kieferorthopädische Behandlungen und ihre Laborleistungen vertrags- und leistungsgerecht abrechnen zu können.

Neben den gesetzlichen Vorschriften, den Honorarverteilungsmaßstabsregelungen und den kieferorthopädischen Richtlinien werden die Inhalte und die Abrechnungsvorschriften des BEMA intensiv vermittelt und an konkreten Beispielen und Behandlungsabläufen dargestellt. Ebenso werden die noch bis ca. Ende 2022 in Nordrhein geltenden Regelungen zu Mehr-, Zusatz-, und außervertraglichen Leistungen nach GOZ mit Formularbeispiel praxisnah erläutert.

Spätestens ab 2023 gelten die zwischen der KZBV und dem Spitzenverband der Krankenkassen noch zu vereinbarenden Formulare und sonstigen Zuordnungsregelungen.

Programm
2. Teil:
• BEMA Teil 3 – Kieferorthopädische Leistungen
• Struktur und Wirkungsweise des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) der KZV Nordrhein, Topf B Kieferorthopädische Leistungen
• Rechtssichere Vereinbarung von Mehr-, Zusatz- und außervertraglichen Leistungen
• KFO Laborleistungen nach BEL II

Verantwortlich für Planung und Ablauf:
ZA Lothar Marquardt


Dr. Karl Reck
• Studium Maschinenbau in München
• Studium der Zahnheilkunde in Ulm
• Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung
• 1988 – 1991 Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie in Ulm, Bad Soden am Taunus und Berlin
• Seit 1992 in eigener Fachpraxis in Pulheim bei Köln niedergelassen
• Weiterbildungsberechtigt seit 1997
• Zertifiziert zum „Diplomate“ des German Board‘s – GBO seit 1998.
• Referent bzw. sachkundiger Berater der KZV Nordrhein für den Bereich Kieferorthopädie seit 2017