Wie Ihnen bereits bekannt ist, müssen nach der Röntgenverordnung die Kenntnisse im Strahlenschutz alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von zuständiger Stelle anerkannten Kurs aktualisiert werden.
Die Zahnärztekammer Nordrhein wird wieder zeitnah für alle Betroffenen Aktualisierungskurse in der bewährten Form anbieten. Sollte im Hinblick auf Ihre „persönliche“ 5-Jahresfrist kein fristgerechter Kurs angeboten werden, empfehlen wir Ihnen, einen früheren Kurstermin wahrzunehmen oder sich um einen anderweitig angebotenen Aktualisierungskurs zu bemühen.
Voraussetzung für die Teilnahme am Aktualisierungskurs ist der Besitz eines gültigen Röntgenscheins.
Die Teilnahme am Kurs kann nur erfolgen, wenn die Kursgebühr entrichtet wurde und bei der Anmeldung am Kurstag der Personalausweis oder ein ähnliches Dokument mit Lichtbild vorgelegt wird.
Zum Kursende findet eine schriftliche Überprüfung des Wissensstandes statt.
Bei bestandener Prüfung wird Ihnen das Zertifikat über die erfolgreiche Kursteilnahme auf dem Postweg an die von Ihnen bei der Buchung angegebene Anschrift zugestellt. Da die Auswertung der Prüfungen extern erfolgt, bitten wir von telefonischen Anfragen hinsichtlich des Ergebnisses abzusehen!
Das Zertifikat ist sorgfältig bis zur nächsten Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz (fünf Jahre nach dem Zeitpunkt der Ausstellung) aufzubewahren!
Kursnummer: 22948