Gewaltprävention am Arbeitsplatz

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13.03.2026 | 14:30 bis 18:30 Uhr

Neue Kursgebühr: 39 € ZFA, 59 € ZÄ

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Aufnahmeprüfung 10. Lehrgang zur / zum AZP

Der Beginn des 11. AZP-Lehrgangs der Zahnärztekammer Nordrhein ist für Januar 2020 geplant. Die Aufnahmeprüfung findet am 12. Oktober 2019 statt und umfasst die Gebiete Fachkunde, Abrechnung, Rechnen, Betriebswirtschaftslehre und Allge­meinbildung. Der AZP-Lehrgang wird ca. 1 Jahr dauern. In 486 Unterrichtsstunden, berufsbeglei­tend und (vorzugsweise!) mittwochs, freitags und samstags durchgeführt, werden qualifi­zierte Kenntnisse in folgenden Gebieten vermittelt:

            A:        Zahnärztliches Abrechnungswesen
            B:        Praxis- und Qualitätsmanagement
            C:        Rechts- und Wirtschaftskunde
            D:        Informations- und Kommunikationstechnologie
            E:        Personal- und Kommunikationsmanagement
            F:        Berufs- und Arbeitspädagogik

Die Zugangsvoraussetzungen zum AZP-Lehrgang sind

            a)         die erfolgreich abgeschlossene Prüfung zur/zum Zahnmedizinischen Fach-angestellten (früher Zahnarzthelfer/in)
            b)         die erfolgreiche Teilnahme an der Aufnahmeprüfung (zum Lehrgang werden max. 36 Kursteilnehmer/innen zugelassen)
            c)         eine mindestens einjährige Tätigkeit als Zahnmedizinische/r Fachange-stellte/r (früher Zahnarzthelfer/in) zum Zeitpunkt des Lehrgangsbeginns

Die Gebühr der Aufnahmeprüfung beträgt Euro (€) 50,00. Die Lehrgangskosten betragen Euro (€) 3.500,00 zuzüglich einer Gebühr für die Abschlussprüfung in Höhe von Euro (€) 400,00. Es besteht die Möglichkeit einer Finanzierungshilfe nach dem „Aufstiegsfortbil­dungsförderungsgesetz“ (AFBG). Anmeldungen zur nächsten Aufnahmeprüfung können Sie mit ebenfalls beigefügtem Anmeldeformular vornehmen.