Der Beginn des 11. AZP-Lehrgangs der Zahnärztekammer Nordrhein ist für Januar 2020 geplant. Die Aufnahmeprüfung findet am 12. Oktober 2019 statt und umfasst die Gebiete Fachkunde, Abrechnung, Rechnen, Betriebswirtschaftslehre und Allgemeinbildung. Der AZP-Lehrgang wird ca. 1 Jahr dauern. In 486 Unterrichtsstunden, berufsbegleitend und (vorzugsweise!) mittwochs, freitags und samstags durchgeführt, werden qualifizierte Kenntnisse in folgenden Gebieten vermittelt:
A: Zahnärztliches Abrechnungswesen
B: Praxis- und Qualitätsmanagement
C: Rechts- und Wirtschaftskunde
D: Informations- und Kommunikationstechnologie
E: Personal- und Kommunikationsmanagement
F: Berufs- und Arbeitspädagogik
Die Zugangsvoraussetzungen zum AZP-Lehrgang sind
a) die erfolgreich abgeschlossene Prüfung zur/zum Zahnmedizinischen Fach-angestellten (früher Zahnarzthelfer/in)
b) die erfolgreiche Teilnahme an der Aufnahmeprüfung (zum Lehrgang werden max. 36 Kursteilnehmer/innen zugelassen)
c) eine mindestens einjährige Tätigkeit als Zahnmedizinische/r Fachange-stellte/r (früher Zahnarzthelfer/in) zum Zeitpunkt des Lehrgangsbeginns
Die Gebühr der Aufnahmeprüfung beträgt Euro (€) 50,00. Die Lehrgangskosten betragen Euro (€) 3.500,00 zuzüglich einer Gebühr für die Abschlussprüfung in Höhe von Euro (€) 400,00. Es besteht die Möglichkeit einer Finanzierungshilfe nach dem „Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz“ (AFBG). Anmeldungen zur nächsten Aufnahmeprüfung können Sie mit ebenfalls beigefügtem Anmeldeformular vornehmen.
Kursnummer: 18694