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Aufnahmeprüfung 12.Lehrgang zur / zum AZP

Der Beginn des 12. AZP-Lehrgangs der Zahnärztekammer Nordrhein ist für Januar 2021 geplant. Die Aufnahmeprüfung findet am 6. März 2021 statt und umfasst die Gebiete Fachkunde, Abrechnung, Rechnen, Betriebswirtschaftslehre und Allge­meinbildung. Der AZP-Lehrgang wird ca. 1 Jahr dauern. In 486 Unterrichtsstunden, berufsbeglei­tend und (vorzugsweise!) mittwochs, freitags und samstags durchgeführt, werden qualifi­zierte Kenntnisse in folgenden Gebieten vermittelt:

            A:        Zahnärztliches Abrechnungswesen
            B:        Praxis- und Qualitätsmanagement
            C:        Rechts- und Wirtschaftskunde
            D:        Informations- und Kommunikationstechnologie
            E:        Personal- und Kommunikationsmanagement
            F:        Berufs- und Arbeitspädagogik

Die Zugangsvoraussetzungen zum AZP-Lehrgang sind

            a)         die erfolgreich abgeschlossene Prüfung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (früher Zahnarzthelfer/in)
            b)         die erfolgreiche Teilnahme an der Aufnahmeprüfung (zum Lehrgang werden max. 36 Kursteilnehmer/innen zugelassen)
            c)         eine mindestens einjährige Tätigkeit als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r (früher Zahnarzthelfer/in) zum Zeitpunkt des Lehrgangsbeginns

Die Gebühr der Aufnahmeprüfung beträgt 50,00 €. Die Lehrgangskosten betragen 3.500,00 € zuzüglich einer Gebühr für die Abschlussprüfung in Höhe von 400,00 €. Es besteht die Möglichkeit einer Finanzierungshilfe nach dem „Aufstiegsfortbil­dungsförderungsgesetz“ (AFBG). Anmeldungen zur Aufnahmeprüfung können Sie über den obigen Button „Direkt buchen“ vornehmen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Lehrgang.