Alfred Kantorowicz Kongress Online

Zahnersatz für alle Lebensphasen

Sa, 21.11.2026 (Kurs 26032) von 09:00 bis 16:30 Uhr online

Aufnahmeprüfung 4. Lehrgang zur / zum FZP

Der Lehrgang zur/zum FZP ist eine Aufstiegsfortbildung für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA), mit der Sie für die stetig wachsenden Anforderungen in der Zahnarztpraxis gewappnet sind. Die Schwerpunkte des Lehrgangs liegen in der Qualitätssicherung und dem Qualitätsmanagement, dem Abrechnungswesen sowie der betriebswirtschaftlichen Praxisorganisation.

Fortbildungsinhalte

In 462 Unterrichtsstunden werden berufsbegleitend, vor allem freitagnachmittags und samstags, über den Zeitraum eines Jahres (April bis April) qualifizierte Kenntnisse auf den folgenden Gebieten vermittelt:

  • Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement
  • Abrechnungswesen
  • Betriebswirtschaftliche Praxisorganisation
  • Informationstechnologie und Kommunikationssysteme
  • Personalwesen und Kommunikationsmanagement
  • Ausbildungswesen

Zugangsvoraussetzungen

Um den Lehrgang zur/zum FZP absolvieren zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Erfolgreich abgeschlossene Prüfung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (früher Zahnarzthelfer/-in) oder gleichwertiger Abschluss
  • Erfolgreiche Teilnahme an der Aufnahmeprüfung. Zum Lehrgang werden max. 36 Kursteilnehmer/-innen zugelassen.
  • Mindestens einjährige Tätigkeit als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r (früher Zahnarzthelfer/-in) zum Zeitpunkt des Lehrgangbeginns

Kosten

  • Gebühr für Aufnahmeprüfung: 100 Euro
  • Lehrgangskosten: 3.500 Euro
  • Gebühr für die Abschlussprüfung: 400 Euro

Für Fragen steht Ihnen das Ressort für Aufstiegsfortbildung der Zahnärztekammer Nordrhein gerne unter der Telefonnummer 02131 53119-205 zur Verfügung.

Finanzielle Förderung

Für die Qualifikation zum/zur Fachwirt/-in für Zahn ärztliches Praxismanagement gibt es das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), genannt Aufstiegs-BAföG. Demnach haben Sie einen individuellen Rechtsanspruch auf die Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, das heißt von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgang. Das Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie bei der Erweiterung und den Ausbau Ihrer beruflichen Qualifizierung.

Informationen zum Aufstiegs-BAföG – FBG unter:

Tel: 0221 – 147-4980

E-Mail: afbg@bezreg-koeln.nrw.de

Telefonische Sprechzeiten: Mo – Di: 8:30 – 11:30 Uhr, Do: 8:30 – 15:30 Uhr