Integrierte Begehung – Begehung nach Arbeitsschutz und MPDG in einem

Mi, 14.10.2026 (Kurs 26856) von 17:30 bis 20:00 Uhr online

Follow-up Online

Kursinhalt

  • MPG heißt jetzt MPDG, was ist für die Praxis zu beachten?
  • Die RKI-Empfehlung „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ aus dem Jahr 2006 wird nicht mehr aktualisiert. Was gilt nun für Basishygiene und Aufbereitung von Medizinprodukten?
  • Aktuelle Information zum Thema Corona
  • Neue Verordnung über die Berufsausbildung veröffentlicht am 25.03.2022, gültig ab dem 01.08.2022, welche Konsequenzen ergeben sich im Konkreten für die Praxis? Ist die Freigabeberechtigung weiterhin Bestandteil der Ausbildung zur ZFA? Werden die Kenntnisse im Strahlenschutz weitervermittelt und wie sieht es mit delegierbaren Leistungen aus?

Warum sollten Sie teilnehmen?

  • Für niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte ist die Kursteilnahme wichtig, da aktuelle Schulungsmaßnahmen Voraussetzung für die Vereinbarung mit dem Landesministerium für Gesundheit zur Umsetzung des Medizinprodukterechts waren. Nur so können die Regelbegehungen weiterhin durch Sachverständige der Kammer durchgeführt werden. Des Weiteren profitieren nur die Teilnehmer der aktuellen Schulung von den zusätzlichen Unterstützungsleistungen der ZÄK NR.
  • Für Hygienebeauftragte entspricht diese Fortbildung der Anforderung der Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO) die fordert sich laufend, in längstens zweijährigem Abstand, mit den aktuellen Erkenntnissen über die Hygiene vertraut zu machen.
  • Für Mitarbeitende in der Zahnarztpraxis entspricht diese Fortbildung den Anforderungen der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung – MPBetreibV), in der gefordert wird, dass, sofern für eine Tätigkeit nach dieser Verordnung besondere Anforderungen vorausgesetzt werden, diese Tätigkeit nur durchführen darf, wer hinsichtlich der jeweiligen Tätigkeit über aktuelle Kenntnisse verfügt.

Dr. Ralf Hausweiler

  • Studium der Zahnmedizin in Bonn und Düsseldorf
  • 1987 Promotion
  • Seit 1991 Niederlassung in Düsseldorf
  • 2010 bis 2020 Vizepräsident der Zahnärztekammer Nordrhein und Referent für Öffentlichkeitsarbeit, Berufsausübung und Gesundheitspolitik
  • Seit 2020 Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein, Referate Finanzen, Berufsausübung, Gesundheitspolitik/Europapolitik

Hinweis

Den Einwahllink zur Veranstaltung erhalten Sie drei Tage vor dem Veranstaltungstag per E-Mail. Sollten Sie keinen Link erhalten haben, melden Sie sich bitte rechtzeitig während unseren Geschäftszeiten telefonisch unter 0211 44704 202 oder per E-Mail an khi@zaek-nr.de.

Wir sind erreichbar Montag, Dienstag und Donnerstag von 9:30 bis 15:00 Uhr, Mittwoch von 9:30 bis 17:30 Uhr und Freitag von 9:30 bis 13:00 Uhr.