Mi, 14.10.2026 (Kurs 26856) von 17:30 bis 20:00 Uhr online
Kursinhalt
Online-Schulung (Schulungsvideo) zum Hygienemanagement und zur neuen ZFA-Berufsausbildungsverordnung
Themen
Warum sollten Sie teilnehmen?
Seit dem 1. Juli 2010 besteht eine vertragliche Kooperation zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Zahnärztekammer Nordrhein zur Umsetzung des Medizinprodukterechts in den Zahnarztpraxen Nordrheins.
Ziel der Vereinbarung ist nicht nur die Förderung des Patientenschutzes, sondern mit umfassenden Schulungsmaßnahmen soll das hygienebewusste Verhalten im Sinne des Medizinproduktedurchführungsgesetzes und der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen in Zahnarztpraxen im Sinne eigenverantwortlichen Handelns gefördert werden. Durch Sachverständigentätigkeit ist die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu überprüfen. Die Begehungen nach MPDG werden im Rahmen des Vertrages durch Sachverständige der Zahnärztekammer Nordrhein durchgeführt, die von den Bezirksregierungen entsprechend verpflichtet werden.
In diesem Rahmen ist die Zahnärztekammer Nordrhein verpflichtet, ein zusätzliches, gestuftes Fortbildungsprogramm für Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie deren Personal anzubieten.
Für Praxismitarbeitende: Die Follow-up Online-Schulung richtet sich an alle Mitarbeitenden in der Zahnarztpraxis. Gemäß § 5 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) wird von den Anwendern von Medizinprodukten bei allen Tätigkeiten mit besonderen Anforderungen ein Zertifikat gefordert, das ihnen die Aktualität ihrer Kenntnisse bescheinigt. Mit der Follow-up Online-Schulung erfüllen Sie die geforderte Aktualisierung Ihrer Kenntnisse im Bereich des Medizinprodukterechts.
Für Praxisbetreiber: Die an der aktuellen Schulung teilnehmenden Praxisbetreiber profitieren im Fall einer Begehung von den zusätzlichen Unterstützungsleistungen der Zahnärztekammer Nordrhein. Hierzu gehört die Veranstaltung MPDG-konkret. Im Rahmen des kostenlosen Seminars können Praxisbetreiber ihre persönlichen Praxisgegebenheiten und -verfahren mit einem Sachverständigen der Kammer besprechen, um sich so optimal auf die Begehung vorzubereiten.
Für Hygienebeauftragte: Hygienebeauftragte, die gemäß der Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO) NRW in ihren Praxen benannt wurden, erfüllen mit der Teilnahme an der Follow-up Online-Schulung die Forderung, sich fortlaufend, mindestens in zweijährigem Abstand mit den aktuellen Erkenntnissen über die Hygiene vertraut zu machen.
Hinweis
Sie erhalten ab den 23.01.2023 den Link für das Schulungsvideo per E-Mail zugeschickt und können sich dieses bis zum 03.02.2023 anschauen.
Im Nachgang erhalten die angemeldeten Teilnehmenden ein persönliches Zertifikat.
Kursnummer: 23846