Mi, 14.10.2026 (Kurs 26856) von 17:30 bis 20:00 Uhr online
Kursinhalt
Seit 35 Jahren kommt der Gesetzgeber seiner Pflicht, den GOZ-Punktwert turnusmäßig anzupassen, nicht nach. Inzwischen werden über 90 zahnärztliche Leistungen, also knapp die Hälfte, in GKV/BEMA besser bezahlt als in der GOZ.
Wir müssen uns – wie in der Pandemie – bei fehlenden Schutzschirmen selber helfen: Das bedeutet, §2 / §6 GOZ rechtssicher anzuwenden, insbesondere heutzutage in Zeiten von Budgets, Inflation und Fachkräftemangel.
Im Fokus dieser Fortbildung steht die Schnittstelle zwischen BEMA und GOZ.
Die Formulare und Beispiele aus dem Kurs finden Sie hier.
Ziel des Kurses
Diese Fortbildungsveranstaltung bietet eine konkrete Hilfestellung für die breite Umsetzung in der Praxis.
Zielgruppe
Zahnärzte/-innen, Assistenzzahnärzte/-innen
Methoden im Kurs
Dr. Ralf Hausweiler
Dr. Ursula Stegemann
Kursnummer: 24840