Sa, 21.11.2026 (Kurs 26032) von 09:00 bis 16:30 Uhr online
Kursinhalt
Wir zeigen Ihnen die roten Ampeln:
Was müssen Sie beachten?
Was sollen Sie beachten?
Was können Sie beachten?
Im ersten Teil unseres Kurses werden die Grundlagen für ein optimales Praxismanagement im Bereich Hygiene (QM) gelegt. Um Reibungsverluste in der Praxis zu vermeiden, ist die Teilnahme der Praxisführung sehr empfehlenswert. Der zweite Teil richtet sich dann speziell an die Personen, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind -dies können Praxismitarbeitende aber auch die Praxisführung sein. Im dritten Teil dieser Fortbildungsreihe werden praktische Übungen an unserer Aufbereitungszeile angeboten und die Möglichkeit einer Abschlussprüfung, um ein entsprechendes Zertifikat zu erlangen, das für den Nachweis der Sachkunde zur Aufbereitung von Medizinprodukten geeignet ist.
Ziel des Kurses
Die Zahnärztekammer gibt Ihnen in diesem Kurs umfassende Unterstützung, damit Sie in der Lage sind, die notwendigen Verordnungen in Ihrer Praxis ohne Schwierigkeiten umzusetzen.
Themen des Kurses
Infektionsprävention in der Zahnarztpraxis
Vorgaben, die für Ihren Praxisalltag entscheidend sind (relevante Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) sowie DAHZ Hygieneleitfaden, gemeinsam herausgegeben vom Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) und der Arbeitsgruppe Zahnmedizin der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH)).
Konkrete Umsetzung rechtlicher Vorgaben / Überwachung
Aktuelles
Zielgruppe
Mitarbeitende der Zahnarztpraxis sowie interessierte Praxisbetreiberinnen und Praxisbetreiber, die sich z.B. selbst als Hygienebeauftragte benannt haben.
Dieser Kurs ist für nach § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO) benannte Hygienebeauftragte geeignet, um ihre Kenntnisse im Bereich Praxishygiene zu aktualisieren.
ZFAs, die vor 2001 ihre Ausbildung begonnen haben, können ihre Freigabeberechtigung wiedererlangen, wenn sie die komplette Fortbildungsreihe (Teil 1, Teil 2 und Teil 3) besuchen. ZFAs die nach 2001 und vor 2006 ihre Ausbildung begonnen haben, können durch die Teilnahme an Teil 1 und 2 ihre Kenntnisse auf den aktuellen Sachstand ergänzen bzw. anpassen, für ZFAs die nach 2006 und vor 2012 ihre Ausbildung begonnen haben, reicht die Teilnahme an Teil 2 aus, um ihre Kenntnisse im Bereich der Aufbereitung von Medizinprodukten zu aktualisieren, um somit die Freigabeberechtigung wiederzuerlangen.
Methoden im Kurs
Dr. Ralf Hausweiler
Dr. Thomas Hennig
Dipl.-Ing. Ralf Stürwold
Mit freundlicher Unterstützung von Dr. Johannes Szafraniak, Referent für Berufsausübung von 1990 bis 2020, Präsident der ZÄK-NR von 2010 bis 2020.
Kursnummer: 24354