Gewaltprävention am Arbeitsplatz

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13.03.2026 | 14:30 bis 18:30 Uhr

Neue Kursgebühr: 39 € ZFA, 59 € ZÄ

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IFSG Modell Nordrhein – Aufzeichnung

Zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in den Zahnarztpraxen im Bereich Nordrhein haben das Gesundheitsamt Düsseldorf und die Zahnärztekammer Nordrhein bereits vor einigen Jahren das „Düsseldorfer Modell“ gestartet. Nachdem die IfSG Modelle Düsseldorf und Mettmann in diesem Jahr – nach 10 Jahren – ausgelaufen sind, werden wir dieses erfolgreiche Projekt in Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW auf ganz Nordrhein ausdehnen.

Am 16.10.2024 und am 20.11.2024 fanden bereits unsere Live-Online-Schulungen zum Modell IfSG Nordrhein statt. Wer an diesen Terminen nicht teilnehmen konnte, kann durch Eigenstudium dieses Online-Videos noch am Modell teilnehmen. Nach Buchungsbestätigung wird Ihnen das Video im geschlossenen Bereich des Portals der Zahnärztekammer Nordrhein unter ILIAS e-Learning zur Verfügung gestellt.

Ziel des Kurses

Bündelung des Wissens zum Infektionsschutz in den nordrheinischen Zahnarztpraxen und damit der Förderung des Gesundheitsschutzes sowohl der Patienten als auch der Mitarbeitenden.

Themen des Kurses

  • Schulung einheitlicher Hygiene-Standards des öffentlichen Gesundheitsdienstes, rechtliche Grundlagen gemäß IfSG und Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO)
  • Hilfestellung zur selbstständigen Umsetzung der geforderten Vorgaben in Absprache mit den Gesundheitsämtern
  • Hygieneplan
  • Checkliste Hygienebegehung von Zahnarztpraxen

Zielgruppe

Alle niedergelassenen und angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte in Nordrhein sowie alle Mitarbeitenden der Zahnarztpraxis

Bitte beachten Sie, dass ein Teilnahmezertifikat nur bei persönlicher Anmeldung ausgestellt werden kann.

Methoden im Kurs

  • Vortrag
  • Fallbeispiele aus der Praxis und von Begehungen

Hinweis

Bei dem Modellprojekt handelt es sich nicht um eine Übertragung von Kontrollbefugnissen zur infektionshygienischen Überwachung gem. § 23 Abs. 6 IfSG in Einrichtungen gem. Absatz 5 Satz 2 an die Zahnärztekammer Nordrhein. Durch die Schulung haben Sie den Vorteil, dass Sie die in den Fokus gerückten und mit den Gesundheitsämtern abgestimmten wichtigen Inhalte des Fragebogens einer möglichen Begehung kennen. Des Weiteren bringen Sie durch Ihre Teilnahme an diesem Modellprojekt den hohen Stellenwert zum Ausdruck, den Sie dem Thema Hygiene und Ihrer Verantwortung für die Patienten und Ihren Mitarbeitenden beimessen.