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Aus KHI wird KFI!

ab 1. Januar 2026

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Lehrgang zur Erlangung der Sachkenntnisse zur

Lehrgang zur Erlangung der Sachkenntnisse zur
Aufbereitung und Instandhaltung von Medizinprodukten

(„Fachkraft zur Aufbereitung zahnmedizinischer Instrumente“)

Kursziel:
Das Lehrgangsziel ist, den Teilnehmern Gesetze, Verordnungen, Normen,
Richtlinien und Empfehlungen, bezogen auf ihre Tätigkeit in ihrem Arbeitsbereich
in Theorie und Praxis begreifbar zu machen, das Verständnis für die
Verantwortung ihrer Aufgabe zu fördern und sie zu befähigen, die Freigabe
sterilisierter Medizinprodukte durchzuführen.

Zielgruppe:
Zahnärztliches Hilfspersonal ohne abgeschlossene medizinische Ausbildung.
Voraussetzung zur Kursteilnahme ist ein Mindestalter von 25 Jahren und ein
Schulabschluss.
Der Lehrgang wurde im Rahmen einer Zusammenarbeit mit der Zukunftswerkstatt
Düsseldorf und dem Jobcenter Düsseldorf insbesondere für Mütter mit Migrationshintergrund
entwickelt.

Konzept:
Entsprechend der dualen Ausbildungsphilosophie in Deutschland besteht diese
Qualifizierung aus fachtheoretischen und fachpraktischen Teilen:

1. Der fachtheoretische Kurs umfasst 120 Unterrichtseinheiten (UE) a 45
Minuten. Ziel ist der Erwerb der erforderlichen Sachkenntnisse gemäß §§ 5,
7 und 8 (1) und (2) der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)
zur Aufbereitung und Instandhaltung von Medizinprodukten in Verbindung
mit Anlage 6 der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und
Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI) und des
Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den
„Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von
Medizinprodukten“.

2. Der fachpraktische Teil der Qualifizierung umfasst ein Praktikum von 150
Stunden Dauer (Tätigkeitskatalog vgl. Formblatt „Praktikumsnachweis“)

Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfung.
Zugangsvoraussetzung zur Prüfung ist die regelmäßige Teilnahme am
theoretischen Unterricht (Fehlzeiten maximal 3 Tage) und ein Nachweis der
praktischen Tätigkeit über einen Mindestzeitraum von 150 Stunden a 60 Minuten
auf Grundlage des Tätigkeitskatalogs der Zahnärztekammer Nordrhein. Bei
erfolgreichem Bestehen wird ein Zertifikat ausgestellt:

Sachkenntnisse zur Aufbereitung und Instandhaltung von Medizinprodukten
(„Fachkraft zur Aufbereitung zahnmedizinischer Instrumente“)

Ein Zeugnis mit Noten über die bei der Prüfung erbrachten Leistungen wird nicht
erstellt.

Zeitplan:
Kurs 2. Halbjahr 2021
(Kursnr. 21802)

Vorbereitungsphase (50 UE)

14.06. – 25.06.2021
Montag bis Freitag 9:00 – 13:00 Uhr fachtheoretischer Unterricht

Praktikum (150 Stunden) mit wöchentlicher Nachbesprechung (45 UE)

28.06. – 15.10.2021

Sommerferien v. 05.07. – 17.08.2021 Kein Praktikum !

Mo, Mi, Do & Freitag 9:00 – 13:00 Uhr Praktikum
Dienstags 9:00 – 13:00 Uhr fachtheoretischer Unterricht

Herbstferien v. 18.10. – 22.10.2021 Kein Unterricht !

Intensivunterricht und Prüfung (25 UE)

• 25.10. – 29.10.2021
Montag bis Freitag 9:00 – 13:00 Uhr fachtheoretischer Unterricht

Kursgröße: Maximal 20 Teilnehmer
Kursgebühr*: 1500 €
Prüfungsgebühr: 90 €

Referenten:
Verschiedene Referenten.

*Eine Förderung über Bildungsgutscheine endsprechend der AZAV (Akkreditierungs- und
Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist möglich.
Zertifikats-Register-Nummer: 2019M100846-10001