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Aus KHI wird KFI!

ab 1. Januar 2026

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Röntgenkurs für Zahnmedizinische Fachangestellte

Kursablauf im Jahr 2021 entsprechend der Fachkunderichtlinie  

Im Jahr 2021 finden die Kurse zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz zunächst ausschließlich als Kombinationskurs statt (Online über das Portal der Zahnärztekammer Nordrhein mit 18 Unterrichtsstunden und einem Präsenzteil von 6 Stunden im Karl-Häupl-Institut). Der Gesamtumfang des Kurses beträgt 24 Unterrichtsstunden.

WICHTIG: Der Anmeldung ist eine Kopie der Urkunde zur Zahnmedizinischen Fachangestellten bzw. eine Kopie des Helferinnenbriefes und eine Kopie des Personalausweises beizufügen. Senden Sie die Kopien bitte an khi@zaek-nr.de. *

Kursinhalte:

Theoretische Grundlagen

Physikalische Grundlagen – Arbeitsweise zahnärztlicher Röntgengeräte

Grundlagen der Röntgenbildentstehung,    Aufbau und Verarbeitung von Röntgenfilmen, Dunkelkammerarbeit

Digitale Aufnahmeverfahren

Intraorale Aufnahmeverfahren: Halbwinkeltechnik, Rechtwinkeltechnik, Paralleltechnik, Bissflügel- und

Aufbissaufnahmen

Panoramaaufnahmeverfahren, Fernröntgenseitenbild

Fehlerquellen bei der Aufnahmetechnik und Verarbeitung von Röntgenaufnahmen Strahlenschutz und Grundlagen der Strahlenbiologie

Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung

Qualitätssicherung / Konstanzprüfung nach § 115 und 116 Strahlenschutzverordnung

Aufgaben der Zahnärztlichen Stellen

Digitale Röntgentechnik – Konstanzprüfung an Befundungsmonitoren

Bildübertragung bei digitalen Geräten

 

Praktische Übungen und Demonstrationen

Intraorale Techniken

Gegenseitige Einstellübungen der Kursteilnehmer für einen Einzelbildstatus und für Panoramaschichtaufnahmen (OPTG)

Dunkelkammerarbeit, Strahlenschutzmaßnahmen

Einweisung in die praktische Durchführung der Konstanzprüfung (Film und digital)

Anleitung zur Führung eines Röntgenanlagenbuches

Die Teilnehmer/-innen erhalten vor Kursbeginn Unterrichtsmaterialien zur Vorbereitung.

 

Besondere Hinweise

Diese Kurse sind nur vorgesehen für:

Personen, die über eine abgeschlossene medizinische Ausbildung (z. B. als Arzt- oder

  1. Zahnarzthelferin) verfugen, ohne die Kenntnisse im Strahlenschutz erworben zu haben.
  2. Personen, die durch fehlende Aktualisierungen die Kenntnisse im Strahlenschutz neu erwerben müssen.

Wichtiger Hinweis für sich noch in Ausbildung zum/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten befindende Personen.

  • Die erfolgreiche Kursteilnahme kann ggf. dazu führen, dass der Prüfungsteil „Kenntnisse im Strahlenschutz“ im Rahmen der Abschlussprüfung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) nicht mehr absolviert werden muss. Die erfolgreiche Kursteilnahme ändert nichts am rechtlichen Status der Auszubildenden.
  • Mithin gelten bis zum erfolgreichen Abschluss des Ausbildungsberufes ZFA die Bestimmungen der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ vom 22. Dezember 2005, zuletzt geändert durch RdSchr. v. 27.6.2012 (GMBl 2012, S. 724; ber. S. 1204).
  • Das Kurszertifikat berechtigt nicht zur technischen Mitwirkung bei der Anfertigung von Röntgenaufnahmen ohne ständige Aufsicht und Verantwortung eines Zahnarztes/einer Zahnärztin mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz.

Verantwortlich für Planung und Ablauf

Dr. Jürgen Weller

* Um im Rahmen der Röntgenkurse für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Zugänge zum Portal der Zahnärztekammer Nordrhein zu organisieren werden wir personenbezogene Daten (Name, Vorname und Privatadresse) der Teilnehmerinnen und Teilnehmer verarbeiten. Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage DGSVO Art. 6 Abs. b.

Wir werden Ihre personenbezogenen Daten nur so lange wie nötig speichern. Sie haben das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit; Bei Fragen wenden Sie sich bitte an info@zaek-nr.de.