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13.03.2026 | 14:30 bis 18:30 Uhr

Neue Kursgebühr: 39 € ZFA, 59 € ZÄ

Zum Kurs

Röntgenkurs für Zahnmedizinische Fachangestellte nach RöV § 24

Zur Person der Kursleiter

Frau Dr. Becker, Studium der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde an der Georg-August-Universität Göttingen. Von 1981 bis 1982 wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Poliklinik für zahnärztliche Prothetik der Medizinischen Hochschule Hannover. Seit 1993 in eigener Praxis (zunächst in Berlin und seit 1999 in Düsseldorf) niedergelassen.

Professor Dr. Becker, Studium der Zahnheilkunde an der Medizinischen Hochschule Hannover. Von 1983 Assistent und ab 1989 leitender Oberarzt der Abteilung für zahnärztliche Chirurgie/Oralchirurgie der Poliklinik für ZMK (Standort Nord) der FU Berlin. Seit September 1997 ist Professor Becker Direktor der Poliklinik für Zahnärztliche Chirurgie und Aufnahme in der Westdeutschen Kieferklinik des Universitätsklinikums Düsseldorf. Professor Becker war Mitglied der Arbeitsgruppe „Richtlinien nach Röntgenverordnung“ beim Bundesumweltministerium.

Dr. Künzel, Jahrgang 1961, Studium der Zahnmedizin in Köln, Tätigkeit an der Poliklinik für Zahnärztliche Chirurgie der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn von 1988 bis 1992, Fachgebietsbezeichung Oralchirurgie 1991, Tätigkeit im Funktionsbereich Defektprothetik der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik an der Universität Düsseldorf von 1993 bis 2001, seit 2001 Oberarzt in der Poliklinik für Zahnärztliche Chirurgie und Aufnahme des Universitätsklinikums Düsseldorf.

Programm entsprechend der Fachkunderichtlinie zur Röntgenverordnung

Theoretische Grundlagen
– Physikalische Grundlagen – Arbeitsweise zahnärztlicher Röntgengeräte
– Grundlagen der Röntgenbildentstehung Aufbau und Verarbeitung von Röntgenfilmen Dunkelkammerarbeit
– Intraorale Aufnahmeverfahren: Halbwinkeltechnik, Rechtwinkeltechnik, Paralleltechnik, Bissflügel- und Aufbissaufnahmen
– Panoramaaufnahmeverfahren
– Fehlerquellen bei der Aufnahmetechnik und Verarbeitung von Röntgenaufnahmen
– Strahlenschutz und Grundlagen der Strahlenbiologie
– Röntgenverordnung
– Qualitätssicherung/Konstanzprüfung nach § 16 RöV
– Aufgaben der Zahnärztlichen Stellen
– Digitale Röntgentechnik
– Konstanzprüfung bei digitalen Röntgengeräten und Befundungsmonitoren
– Bildübertragung bei digitalen Geräten

Praktische Übungen und Demonstrationen
– Intraorale Techniken
– Gegenseitige Einstellübungen der Kursteilnehmer für einen Einzelbildstatus und für Panoramaschichtaufnahmen (OPTG)
– Dunkelkammerarbeit
– Strahlenschutzmaßnahmen
– Einweisung in die praktische Durchführung der Konstanzprüfung nach § 16 RöV (Film und digital)
– Anleitung zur Führung eines Röntgenanlagenbuches
– Fehleranalyse (hierfür sollen unbedingt Röntgenaufnahmen aus der Praxis mitgebracht werden)
– Abschlussklausur

Die Teilnehmer/-innen erhalten ca. 4 Wochen vor Kursbeginn per Post zur Vorbereitung ein
– umfangreiches Kursskript und
– einen schriftlichen Test, der ausgefüllt zum ersten Kurstag mitgebracht werden muss.

Besondere Hinweise
Diese Kurse sind nur vorgesehen für:
– Personen, die über eine abgeschlossene medizinische Ausbildung (z. B. als Arzt- oder Zahnarzthelferin) verfügen, ohne die Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 18 a, Absatz 3 der RöV in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Nr. 3 und 4 der RöV in der Fassung vom 30.04.2003. Der Anmeldung ist eine Kopie der Urkunde zur Zahnmedizinischen Fachangestellten bzw. eine Kopie des Helferinnenbriefes beizufügen.
Wichtiger Hinweis für sich noch in Ausbildung zum/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten befindende Personen: Die erfolgreiche Kursteilnahme kann ggf. dazu führen, dass der Prüfungsteil „Kenntnisse im Strahlenschutz“ im Rahmen der Abschlussprüfung (ZFA) nicht mehr absolviert werden muss. Das Kurszertifikat berechtigt hingegen nicht zum Röntgen ohne ständige Aufsicht und Verantwortung eines Zahnarztes mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz (berechtigten Person i.S.d. § 24 Abs. 1 RöV). Die erfolgreiche Kursteilnahme ändert nichts am rechtlichen Status der Auszubildenden. Mithin gilt bis zum erfolgreichen Abschluss des Ausbildungsberufs ZFA die Vorgabe des § 24 Abs. 2 Nr. 3 RöV!

Verantwortlich für Planung und Ablauf
Dr. Jürgen Weller