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Zahnärztliches Berufsrecht – Möglichkeiten der Werbung für die Zahnarz

Kursinhalt
Auch Zahnärzte/-innen möchten zunehmend durch Werbung, beispielsweise auf der Homepage, im Radio oder in den sozialen Medien, auf sich und ihre Leistungen aufmerksam machen. In den vergangenen Jahren ist die Liberalisierung im Bereich der Werbung für (Zahn-)Ärzte/-innen durch die Rechtsprechung zwar weiter vorangeschritten.
Vorsicht ist allerdings weiterhin geboten bei der Werbung mit berufswidrigen Berufs- und Praxisbezeichnungen, Rabatten, Gutscheinen, Preiswerbungen und marktschreierischen Werbesprüchen.
Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt darin, den Teilnehmern/-innen die Möglichkeiten der Werbung für die Zahnarztpraxis, aber auch die Grenzen der Werbung aufzuzeigen. Der Vortrag nimmt Bezug auf aktuelle Gerichtsentscheidungen und konkrete Fallgestaltungen, die die Teilnehmer/innen nicht nur informieren, sondern auch sensibilisieren sollen.
Dies gilt vor allem auch in Zeiten einer Pandemie, in welcher besondere Zurückhaltung bei der Veröffentlichung von Werbung geboten ist. Daneben erhalten die Teilnehmer/-innen eine übersichtliche Einführung in die einschlägigen Gesetzesgrundlagen, wobei auch die Rechtsfolgen von Werbeverstößen Beachtung fi nden.

Programm
Einführungen in die (werbe-) rechtlichen Grundlagen
• Berufsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein
 ° Präambel
 ° § 12 Berufsbezeichnung, Titel und Grade
 ° § 13 Ausweisung von Qualifi kationen
 ° § 14 Praxisschild
 ° § 15 Abs. 2 Fremdwerbeverbot
 ° § 15 Abs. 1 Werbung und Anpreisung – Generalklausel
• UWG
• HWG

Möglichkeiten der Werbung in der Zahnarztpraxis
• zulässige Werbemaßnahmen
• berufswidrige Werbung, § 15 Abs. 1 BO

Werbeverstöße und ihre Rechtsfolgen

Fälle und aktuelle Rechtsprechung
• Fallbeispiele
• aktuelle Gerichtsentscheidungen

Verschiedenes

Verantwortlich für Planung und Ablauf:
Dr. med. habil. Dr. Georg Arentowicz


Dr. iur. Kathrin Thumer
• 1997 – 2002: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg
• 2002: Erste Juristische Staatsprüfung
• 2005: Promotion an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg
• 2006: Zweite Juristische Staatsprüfung
• 2006 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
• seit 2006: Tätigkeit als Rechtsanwältin im Medizinrecht
• seit 2009: Fachanwältin für Medizinrecht
• seit 2010: Justitiarin und Leiterin der Rechtsabteilung der Zahnärztekammer Nordrhein

Ass.iur. Carolin Lena Schnitker
• Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
• seit 2012 juristische Mitarbeiterin in der Rechtsabteilung der Zahnärztekammer Nordrhein
• seit 2018 stellvertretende Abteilungsleiterin der Rechtsabteilung der Zahnärztekammer Nordrhein