Online-Infoveranstaltung
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ab dem 01.01.2027 die Vereinbarung zwischen dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, und der Zahnärztekammer Nordrhein zur neuen integrierten Begehung nach Arbeitsschutz gilt.
Das bedeutet, dass die Zahnärztekammer Nordrhein zusätzlich die Begehungen zum Arbeitsschutz vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW übernimmt und diese in die bewährten Begehungen nach MPDG integriert.
Eine Begehung durch die Bezirksregierung erfolgt in diesen Fällen nicht mehr.
Durch die Zusammenlegung bislang getrennter Kontrollen wird die Anzahl der Begehungen pro Praxis reduziert.
Im Bereich des Strahlenschutzes werden mögliche Anpassungen aufgrund der komplexen rechtlichen Anforderungen auf Bundes- und Landesebene weiter geprüft, um zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden zu können.
Konkrete Hilfe aus der Kammer für Ihre Praxis – denn jeder ist betroffen!
In der Infoveranstaltung zeigen wir Ihnen und Ihrem Team praxisnah und aus erster Hand der Sachverständigen:
Die integrierte Begehung ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Bürokratieabbau für die Praxen.
Kursnummer: 26856
Dozent



